Intern. Hyperthermie-Zentrum
Mühlenweg 144
26384 Wilhelmshaven
Tel.: 04421-77414-0
Fax: 04421-77414-10
E-Mail: info@gisunt.de
Um Ihnen die nötigen Informationen bequemer bereitstellen zu können, finden Sie auf dieser Seite die häufigsten an unsere Klinik gerichteten Fragen.
1. Werden die entstehenden Kosten der Behandlungen durch die Krankenkassen übernommen?
Handelt es sich um medizinisch notwendige Eingriffe, werden die entstandenen Kosten im Regelfall von privaten Krankenkassen erstattet. Bei gesetzlichen Krankenkassen bedarf es situationsabhängig einer Einzelfallentscheidung. Leider müssen wir vermehrt feststellen, dass diese die Kostenübernahme ablehnen. Da Sie als Patient vorleistungspflichtig gegenüber der gisunt Klinik sind, ist es ratsam, Ihre Versicherungsgesellschaft vor Ihrem ersten Besuch bei uns zu kontaktieren, um die Kostenübernahme zu klären.
3. Ich habe Interesse an einem umfangreichen Behandlungsprogramm. Kann ich sofort anfangen?
Bei weitreichenden Therapien, so etwa der Einsatz der Hyperthermie bei Krebs, setzt die Behandlung ein ärztliches Erstgespräch voraus. Dies soll gewährleisten, dass Ihnen eine medizinisch sinnvolle und vollständig auf Sie und Ihre Krankheit abgestimmte Behandlung zukommt. Nach dem Gespräch lässt sich mit dem erstellten Therapieplan direkt beginnen.
4. Meine Krankheit befindet sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium. Wird sie dennoch therapiert?
Unbedingt - selbst in den schwierigsten Krankheitsphasen! Wir kämpfen für Sie und mit Ihnen um eine Prognoseverbesserung! Unsere über 25 Jahre lange Erfahrung zeichnet uns aus! Wir behandeln unsere Patienten individuell, umfassend und mit ganzheitlichem Blick.
5. Auf welche Kosten beläuft sich das ärztliche Erst-/Beratungsgespräch?
Der Stundensatz für das Chefarztgespräch liegt derzeit bei 280,00 Euro. Sollten Sie weniger Zeit als eine Stunde benötigen, verringert sich der Betrag selbstverständlich. Es wird exakt nach Minuten abgerechnet.
6. Mit welchen weiteren Kosten muss ich als Patient rechnen?
Die Kosten richten sich nach dem Behandlungsumfang und werden nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet. Es ist in der Medizin sehr schwierig exakte Voraussagen über die Kosten zu treffen.